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Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie für jede Situation gewappnet.

In der Schweiz lässt es sich vor Gericht nicht gut streiten, denn seit 2011 müssen Kläger die mutmasslichen Gerichtskosten vorschiessen. Und wer den Rechtsstreit gewinnt, muss sich selbst darum kümmern, das Geld bei der Gegenseite einzutreiben. Von den möglichen Anwaltskosten und Entschädigungen gar nicht zu reden, falls ein Fall doch verloren wird.

Diese Regelung trifft vor allem den Mittelstand sehr hart – wer nicht arm genug ist, um ein unentgeltliches Verfahren zu beantragen, verzichtet also meist lieber auf eine Klage, selbst wenn die Gewinnchancen gut aussehen. Recht haben und Recht bekommen sind also nicht das Selbe.

Privatrechtsschutzversicherung
Die private Rechtsschutzversicherung kann sowohl als Einzel- als auch als Familienversicherung abgeschlossen werden. Bei der Familienversicherung der Rechtsschutzversicherung sind sowohl der Lebenspartner als auch die im gleichen Haushalt lebenden Kinder bis zum 25. Altersjahr regelmässig in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Bei den meisten Streitigkeiten handelt es sich finanziell gesehen um Lappalien. Es gibt aber auch privatrechtliche Streitfälle, bei denen es um hohe Summen geht. Verklagt man nach einer Falschbehandlung seinen Arzt, fordert man unter Umständen sehr viel Schmerzensgeld. Neben den Anwaltskosten fallen auch hohe Gutachterkosten an. Auch bei Streitigkeiten um die Erwerbsunfähigkeitsrente kann es schnell in die Zehntausende gehen.

Verkehrsrechtsschutzversicherung
Der Verkehrsrechtsschutz greift bei juristischen Auseinandersetzungen im Strassenverkehr – zum Beispiel nach Unfällen mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuss. Dabei wird vor Gericht häufig um Schadensersatz oder Schmerzensgeld gestritten; ohne Rechtsschutz kann das schnell teuer werden.

Typischerweise versichert sind zum Beispiel folgende Situationen: Streitigkeiten mit Haftpflichtigen und Versicherungen, Kauf, Verkauf, Miete oder Reparatur von Autos, Leasing, Verletzung von Verkehrsregeln, Fahrausweisentzug usw. In der Regel gilt die Versicherung für alle Motorfahrzeuge, die von der versicherten Person eingelöst sind.

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