Wenn eine Krankenkasse mehr als 150 Prozent der geforderten Reserven hält, soll sie ihren Versicherten den Überschuss teilweise zurückgeben müssen. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat einem entsprechenden Vorstoss angenommen.

Der Entscheid in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) fiel mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Kommission habe sich vor ihrem Entscheid über die Entwicklungen bei den Reserven der Krankenversicherer informieren lassen, hiess es zur Begründung. Per 1. Januar 2021 würde diese rund 12,4 Milliarden Franken betragen.

Eingereicht hatte die parlamentarische Initiative der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod. Mehrere Kantone hatten ähnlich lautende Standesinitiativen eingereicht. Diese empfiehlt eine Mehrheit der Kommission zugunsten der Initiative Nantermod zur Abschreibung.

In einem nächsten Schritt wird die Schwesterkommission des Ständerats zur Initiative Stellung nehmen.

Quelle: https://www.handelszeitung.ch/newsticker/krankenkassen-sollen-teil-des-uberschusses-an-versicherte-zuruckgeben