Geltungsbereich und Leistungen im Überblick

Die Gästeversicherung eignet sich für:

  • Angehörige und Freunde mit offiziellem Wohnsitz im Ausland, die bei Ihnen zu Besuch sind.
  • Besucher, die sich mit einem Schengen-Visum vorübergehend in der Schweiz aufhalten. Die Gästeversicherung bietet die nötige Deckung für den Erhalt des Visums.

Mit der Gästeversicherung erhalten Sie – bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme – bei Krankheit oder Unfall die folgenden Leistungen:

  • Kosten für Medikamente, Arztbesuche und Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung
  • medizinisch begleitete Nottransporte an den Wohnort im Ausland
  • im Todesfall die Rückführung an den letzten Wohnort

Die Versicherung gilt für die Dauer, die in der Versicherungspolice festgelegt ist – maximal sechs Monate pro Aufenthalt. Optional kann für die Besucher ein Zusatz-SOS-Schutz (Übernahme Reisekosten bei vorzeitigem Aufenthaltsabbruch durch Krankheit oder Unfall) mitversichert werden. Falls für die ausländischen Gäste nur eine Unfalldeckung benötigt wird, bietet sich der Abschluss einer Unfall-Heilungskostenversicherung an.